Verfassungs­gericht Österreich urteilt: Auch Online-Poker-Verluste rückforderbar

Posted on: 28/06/2022, 01:02h. 

Last updated on: 28/06/2022, 01:07h.

Poker gilt in Österreich gesetzlich als Glücksspiel. Der Verfassungsgerichtshof (VfGh) hat diese Vorgabe und die Europarechtskonformität der österreichischen Glücksspielgesetzgebung in seinem jüngsten Urteil erneut bestätigt. Dies teilte die Rechtsanwaltskanzlei Weber, Gottgeisl & Leinsmer in ihrer Presseerklärung am Montag mit.

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Österreichs Pokerspieler können ihre Verluste von Online-Betreibern zurückfordern. (Bild: pixabay.com)

Damit seien Online-Poker-Angebote von Anbietern wie PokerStars, PartyPoker, Bwin, Unibet und 888 in Österreich illegal. Allein der Österreichischen Lotterien Gesellschaft m.b.H obliege das Recht, Online-Glücksspiel und -Poker über deren Plattform win2day anzubieten.

Grund für das Urteil sei der Versuch nicht genannter Kläger, gegen die Zuordnung des Pokerspiels als Glücksspiel rechtlich vorzugehen. Die Kategorisierung des Pokerspiels entspreche nicht der Verfassung.

Zudem seien die Beschränkung der Glücksspielkonzessionen und der Monopolstatus der staatlichen Österreichischen Lotterien Gesellschaft nicht mit dem Unionsrecht vereinbar.

Glücksspiel-Betreiber kehren Österreich den Rücken

Die restriktive Gesetzgebung und das Pochen auf das Glücksspielmonopol hat bereits einige Online-Glücksspiel- und -Poker-Anbieter dazu veranlasst, den österreichischen Markt zu verlassen.

Erst im Oktober letzten Jahres zog der deutsche Glücksspiel-Konzern Bet-at-home sein Angebot aus Österreich zurück. Die Gründe seien die rechtlich unsichere Situation und die Klagen der Kunden, die Verluste in Millionenhöhe einforderten.

Droht PokerStars & Co. nun eine Klagewelle?

Basierend auf dem Urteil des VfGh könnten die Spieler auch Verluste, die sie beim Pokerspiel im Internet generiert hätten, 30 Jahre lang zurückfordern. Für die Betreiber könnte dies eine neue Klagewelle bedeuten.

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Das Urteil könnte eine neue Klagewelle gegen Casino-Betreiber zur Folge haben. (Bild: pixabay.com)

So heißt es in der Pressemitteilung der Anwaltskanzlei:

Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass österreichische Teilnehmer von allen Onlinecasinos außer win2day, ihre Glücksspielverluste (Poker, Roulette, Black Jack, Slots) zurückfordern können. Auch Pokerverluste fallen laut den Höchstgerichten unter Glücksspielverluste.

Laut den Juristen seien derzeit mehr als 10.000 Verfahren anhängig. Diese würden gegen Online-Anbieter wie Bwin, PokerStars, Leo Vegas und Mr Green geführt. Über 2.000 Verfahren hätten mit Erfolg abgeschlossen werden können.

Im Nachbarland Deutschland ist es indes schwieriger für Online-Casino-Kunden, verlorene Einsätze von den Betreibern zurückzufordern. Die Anwälte berufen sich in den Klageschriften auf § 817. Dieser besagt, dass der Empfänger des Geldes zur Herausgabe verpflichtet sei, wenn gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen werde.

Allerdings sei laut selbigem Paragraphen die Rückforderung ausgeschlossen, wenn „dem Leistenden gleichfalls ein solcher Verstoß zur Last fällt“. Da nach deutscher Rechtsprechung auch die Casino-Kunden gegen das Gesetz verstoßen, hätten sie keinen Anspruch auf Entschädigung.