Österreichische Lotterien heben Mindest­alter für Lotto-Produkte an

Posted on: 02/06/2023, 08:53h. 

Last updated on: 02/06/2023, 09:08h.

Der Lotto-Anbieter Österreichische Lotterien verstärkt den Spielerschutz für seine Produkte. Am Donnerstag gab das der Casinos Austria AG und der Lotto-Toto Holding Gesellschaft gehörende Glücksspiel-Unternehmen bekannt, dass es das Mindestalter für sein Angebot von 16 auf 18 Jahre anheben wird.

Lottoscheine Österreich
Das höhere Mindestalter gilt ab Juli (Bild: Österreichische Lotterien)

Von der Mindestalter-Anhebung betroffen seien demnach reguläre Lotto-Produkte sowie Sofortlotterien und Rubbellose. Gleiches gelte für das Online-Angebot win2day. Die Altersgrenze von 18 Jahren werde demnach am 10. Juli 2023 in Kraft treten.

Österreichische Lotterien und der Spielerschutz

Österreichische Lotterien erklärte, dass die Änderung den Jugend- und Spielerschutz maßgeblich verbessere. Das Unternehmen setze damit einen „weiteren Meilenstein in Sachen verantwortungsvolles Glücksspiel“.

Bei der Durchsetzung der neuen Spielerschutz-Bestimmungen setzt der Betreiber auf die Mithilfe seiner Vertragspartner. So heißt es in der Erklärung:

Die Annahmestellen sind – wie auch schon bisher – vertraglich verpflichtet, beim Verkauf von Lotteriespielen auf die Altersgrenze zu achten und gegebenenfalls eine Ausweiskontrolle durchzuführen.

Zugleich betonte das Glücksspiel-Unternehme, dass es sich bei der Maßnahme um eine freiwillige Selbstbeschränkung handele. Dies weise die Österreichischen Lotterien als verantwortungsvollen Lotterie-Konzessionär in Österreich aus.

Keine Gewinnauszahlung für Minderjährige

Doch auch für den Fall, dass es zur Missachtung des Mindestalters komme, habe das Unternehmen vorgesorgt. Demnach habe der Veranstalter festgelegt, dass die Auszahlung von Gewinnen nur noch an volljährige Ticketinhaber erfolge.

Eine Ausnahme davon gebe es jedoch, so der Lotto-Veranstalter. Wenn die Spielscheine oder Rubbellose vor dem Stichtag im Juli erworben wurden, werden die Gewinne auch an 16- bzw. 17-jährige Spieler ausbezahlt.

Um die richtige Einstufung im fraglichen Zeitraum sicherzustellen, soll bei Wettscheinspielen das Kaufdatum der Quittung überprüft werden. Bei den Brief- und Rubbellosen hingegen müsse eine Gewinnanforderung an Österreichische Lotterien gestellt werden. Der Betreiber kontrolliere dann anhand der Gewinnanforderung, ob der Loskauf vor dem 10. Juli erfolgt sei. Wenn dies der Fall sei, werde der Gewinn selbstverständlich auch nach der Umstellung ausbezahlt. Sollte das Los jedoch erst danach erworben worden sein, komme es zur Ablehnung der Auszahlung.

Der Lotterie-Veranstalter betonte, dass Seriosität, Transparenz und Sicherheit in der Spielabwicklung seit seiner Gründung 1986 eine der obersten Maximen für das Unternehmen darstellten. Das angehobene Mindestalter werde dem Rechnung tragen und den Spielerschutz weiter stärken. Inwieweit sich die Neuerung auf die Umsätze auswirkt, werden die kommenden Geschäftszahlen zeigen.