Österreich: Ausländischen Online-Casinos droht Sammelklage

Posted on: 02/09/2020, 01:48h. 

Last updated on: 02/09/2020, 01:50h.

Glücksspielanbieter mit Sitz im Ausland könnten sich in Österreich in Kürze mit einer Sammelklage konfrontiert sehen. Eine Anwaltskanzlei werbe derzeit für eine Aktion, im Rahmen derer Spieler ihre Verluste aus dem Online-Glücksspiel einklagen könnten. Dies berichtete am Dienstag die österreichische Zeitung Kurier.

Gesetzbuch, Richterhammer Gesetz Klage
Anwaltskanzlei wirbt in Österreich für Sammelklage gegen Online-Casinos. (Bild: Pixabay)

Die Erste Allgemeine Schadenshilfe (EAS) stelle den potenziellen Klägern gute Chancen in Aussicht, Schadensersatz von den betroffenen Online-Casinos zu erhalten.

Die Kanzlei berufe sich dabei auf die Gesetzeslage Österreichs, nach der Online-Casinos aus dem Ausland grundsätzlich als illegale Anbieter eingestuft würden.

Ähnlich wie in der Schweiz, hat das Glücksspiel in Österreich eine Monopolstellung. Demnach ist es allein dem Bund gestattet, Glücksspiele zu organisieren. Während die Österreichischen Lotterien Lottospiele und Sportwetten betreiben, ist es allein den zwölf Casinos der teilstaatlichen Casinos Austria AG erlaubt, landbasierte und Online-Casino-Spiele anzubieten. Das einzig legale Online-Casino ist daher die zu Casinos Austria gehörige Online‐Plattform win2day.

Der für den geplanten Prozess zuständige Anwalt Hans-Jörg Vogl bezeichnet die Lage somit als „grundsätzlich klar“: Bisher hätten sich die Casino-Betreiber aus dem Ausland „erbittert gewehrt“.

Daher sei es noch immer möglich, dass Spieler aus Österreich täglich 400.000 Euro im Online-Glücksspiel verlören. Pro Jahr beliefe sich diese Summe auf 150 Mio. Euro.

Ein lukratives Geschäft für die Anwälte

Eine umfangreiche offizielle Sammelklage könne jedoch den Druck auf die Casinos erhöhen, so Vogl. Für die Kläger entstehe so kein Risiko, verspricht er. Die gesamten Verfahrenskosten wolle die EAS übernehmen. Je mehr „Geschädigte“ sich der Klage anschlössen, desto höher seien die Chancen auf Erfolg.

Ganz uneigennützig dürfte die Aktion der Kanzlei jedoch nicht sein. Jeder Kläger müsse zunächst eine Bearbeitungsgebühr von 90 Euro begleichen. Darüber hinaus heißt es auf der Kanzlei-Webseite:

Nur im Erfolgsfall erhält die EAS für die Übernahme des Prozessrisikos und für die Finanzierung sämtlicher Kosten eine Beteiligungsquote von 40 %. Im Falle einer außergerichtlichen Einigung vor Klagseinbringung reduziert sich die Beteiligungsquote auf 15%.

Die Kanzlei gibt an, dass Kunden ihre Verluste der letzten 20 Jahre zurückfordern könnten. Stimmen die von EAS genannten Zahlen, dürfte es sich also um unzählige Millionen handeln. Eine Beteiligung von 40 respektive 15 % dürfte somit ein überaus lukratives Geschäft darstellen.

Ob sich tatsächlich genügend Österreicher an der Klage beteiligen werden, um eine effiziente Sammelklage durchzusetzen, bleibt zunächst jedoch fraglich.